3G-Regel (Geimpft, Genesen, Sars Cov-2 Test nicht älter als 6 Stunden) & CoronaSchVO (Land NRW)

Auf Grund der aktuellen Corona-Regelungen, bestätige ich hiermit, mich an alle Regeln zu halten, und die CoronaSchVO gelesen zu haben.

 

Ab dem 01. Oktober 2021 können wir gemäß der aktuellen CorSchVO des Landes NRW nur noch Gästen zu unseren Events Zutritt gewähren, die gemäß der Definition der Verordnung entweder "geimpft" bzw. "genesen" sind oder einen maximal 6 Stunden alten, negativen Sars-CoV-2 Test vorweisen. Mit Kauf des Tickets und dem Akzeptieren dieser 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Sars-CoV-2 Test) garantiert der Ticketkäufer, dass jeder Ticketinhaber einen solchen Nachweis beim Betreten der Veranstaltung vorlegen kann und wird. Der jeweilige Nachweis muss "echt" und darf nicht gefälscht sein. Ohne einen solchen "echten" Nachweis verliert das jeweilige Ticket seine Gültigkeit. Die Ticketkosten können dann nicht zurück erstattet werden. Neben dem Immunisierungsnachweis muss auch ein amtliches Ausweispapier (Personalausweis, Reisepass) mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

 

Die gesamte Fassung der CoronaSchVO Land NRW kann hier eingesehen und gelesen werden:

https://www.land.nrw/corona